Wasser anstellen 2024

Am Samstag, den 23.03.2024, wird um 15:00 Uhr das Wasser wieder angestellt.

Da wir – so wie jedes Jahr – die Dichtigkeit der Anlage prüfen müssen, dürfen die Haupthähne zu den Parzellen erst um 16:00 Uhr geöffnet werden!

Um Havarien zu vermeiden, bitten wir alle Gartenfreunde, anwesend zu sein.

Wir wünschen einen guten Start in die neue Saison!

Grubenentleerung 2024

17.04.2024 – Grubenentleerung – Meldung 07.04.2024

15.05.2024 – Grubenentleerung – Meldung bis 05.05.2024

12.06.2024 – Grubenentleerung – Meldung bis 02.06.2024

10.07.2024 – Grubenentleerung – Meldung bis 01.07.2024

07.08.2024 – Grubenentleerung – Meldung bis 28.07.2024

04.09.2024 – Grubenentleerung – Meldung bis 25.08.2024

02.10.2024 – Grubenentleerung – Meldung bis 22.09.2024

Ergebnis der Wahl der außerordentlichen MV am 07.10.2023

Sehr geehrte Gartenfreunde,

nach der Mitgliederversammlung am 07.10.2023 teilen wir den aktuellen Vorstand wie folgt mit:

  1. Voritzender: Christoph Knüppel (Pz. 49)
  2. Vorsitzender: Ralph Mehler (Pz. 21)
  3. Kassenwärtin: Helga Positzky (Pz. 58)
  4. Schriftführerin/Öffentlichkeitsarbeit: Karolin Gensicke (Pz. 16)
  5. Gartenfachberaterin: Kerstin Lachmann (Pz. 47)

Die Revisionskommission besteht weiterhin aus folgenden Gartenfreunden:

  1. Christian Mileta (Pzl 61)
  2. Evelyn Quaas (Pz. 27)
  3. Stefan Wetekam (Pz. 63)

Danke an alle, die sich zur Wahl gestellt und an alle, die abgestimmt haben! Somit ist der KGV Am Dachsberg e. V. beschlussfähig.

Der Vorstand

Nachbegehung am 7. und 8. Oktober 2023 zur Begehung durch den Regionalverband vom 20. Mai 2023.

Liebe Gartenfreunde,

aufgrund der dem Vorstand erteilten Verwaltungsvollmacht findet am 7.und 8. Oktober 2023 die Nachbegehung für die von uns angeschriebenen Parzellen statt:

1, 3, 7, 10, 11, 13, 23, 28, 33, 35, 39, 45, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 55, 58, 60, 62, 66 und zwar

  • am 7.10.23 nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung bis ca. 18:00 Uhr
  • am 8.10.23 von ca. 9:30 bis 18:00 Uhr

Die Parzelle wird bei der Begehung entweder betreten oder vom Weg her eingeschätzt. Der Zustand der Parzelle wird durch Fotos dokumentiert. Dies ist statthaft, da es sich bei einer Kleingartenanlage um eine öffentliche Grünanlage handelt und Sie von dem Termin der Begehung vorher informiert wurden.

Wir bitten euch für die Begehung um Anwesenheit oder Anwesenheit einer Vertretung – andernfalls muss der Zustand vom Weg her eingeschätzt werden. Ihr könnt uns auch eine Befugnis zur Betretung schriftlich oder per Mail vorab zukommen lassen und uns das Betreten in eurer Abwesenheit erlauben.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir keine Termine für einzelne Parzellen machen, da wir die Dauer Mitgliederversammlung und der vorherigen Begehungen vorab nicht einschätzen können. Sollte jemand eine Mittagsruhe einhalten wollen, teilt uns dies vorher bitte mit damit wir es berücksichtigen können.

Der Vorstand

Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

– 07.10.2023, Einlass 09:30, Uhr, Beginn 10 Uhr – Neue Bühne am Bahnhof Bad Saarow

Sehr geehrte Gartenfreunde,

aufgrund des Rücktritts des 1. Vorsitzenden muss eine außerordentliche MV einberufen werden. Es wird daher dringend ein neuer 1. Vorsitzender/ eine neue 1. Vorsitzende gesucht! Wir bitten daher unbedingt um Freiwillige, die dieses Amt annehmen möchten – diese melden sich bitte bis 20.09.23 beim Vorstand.

Die Zukunft des Vereins steht auf dem Spiel! Daher bitten wir alle Mitglieder um Teilnahme an der außerordentlichen MV am 07.10.23 sowie um die Erhöhung der Bereitschaft, sich aktiv in den Verein einzubringen!

Der Vorstand

Parzellen frei

Aufgrund frei werdender Pachtgärten sucht der KGV am Dachsberg e. V. Neue Personen/Familien, die das Gärtnern lieben und sich mit den Regeln eines Kleingartenvereins wohl fühlen. Die Mitgestaltung des Vereinslebens und perspektivisch auch die Mitarbeit im Verein sind ausdrücklich erwünscht! Unser gemeinnütziger Verein besteht seit 1984 und umfasst 71 Parzellen auf Pachtland. Auf jeder Parzelle befindet sich eine Laube, die zusammen mit der Bepflanzung der Parzelle dem Besitzer nach Erwerb gehört. Wir unterliegen dem Bundeskleingartengesetz und sind daher zum Anbau von Obst und Gemüse verpflichtet. Die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung ist unser Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt. Um einen Garten zu erwerben, ist eine Mitgliedschaft im Verein notwendig. Der Garten kann in Absprache mit dem aktuellen Pächter und dem Vorstand besichtigt werden. Die Verkaufsmodalitäten sind mit dem Vorbesitzer direkt zu verhandeln. Alle Belange und Fragen zum Pachtverhältnis, Kosten und Regeln werden mit den ausgewählten Bewerbern in einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstand geklärt. Auf Ihre aussagekräftige Bewerbung freuen wir uns! Bitte per Mail an Vorstand@kgv-dachsberg.de

Der Vorstand

Aufruf zur Bildung von Kommissionen

Sehr geehrte Gartenfreunde,

wie in der Mitgliederversammlung am 01.07.2023 bereits mitgeteilt, ruft der Vorstand dazu auf, dass sich mehr freiwillige Gartenfreunde in den Verein einbringen und Kommissionen bilden. Sollte auch im kommenden Gartenjahr die gesamte Arbeit ausschließlich auf den Schultern des Vorstandes lasten, werden sehr wahrscheinlich im nächsten Jahr erneute Wahlen anstehen.

Frei nach dem Motto: Viele Hände, schnelles Ende!

Kommissionen sollen gebildet werden für

  1. Abwasserangelegenheiten
  2. Planung der jährlichen Arbeitseinsätze und Instandsetzung aller Gemeinschaftsobjekte (Schaukasten, Pumpenhaus, Elektrohäuschen, …)
  3. Planung und Organisation des Sommerfestes (gern auch rotierend und selbstverständlich mit Unterstützung des Vorstandes)
  4. Fördermittel
  5. Mediationen (Schlichtungsangelegenheiten, ..)

Wir erwarten vorfreudig eure Rückmeldungen bis zum 01.08.23. Bitte eine E-Mail an vorstand@kgv-dachsberg.de oder oeffentlichkeitsarbeit@kgv-dachsberg.de.

Gemeinsam können wir viel mehr erreichen!

Der Vorstand

Ergebnis der Wahl der MV 2023

Sehr geehrte Gartenfreunde,

nach der Mitgliederversammlung am 01.07.2023 möchten wir den aktuellen Vorstand wie folgt mitteilen:

  1. Vorsitzender: Sven Asbach (Pz. 71)
  2. Vorsitzender: Christoph Knüppel (Pz. 49)
  3. Kassenwärtin: Karolina Wnuk (Pz. 66)
  4. Schriftführerin: Karolin Gensicke (Pz. 16)
  5. Gartenfachberaterin: Kerstin Lachmann (Pz. 47)

Die Revisionskommission besteht zukünftig aus folgenden Gartenfreunden:

  1. Herr Mileta (Pz. 61)
  2. Frau Quaas (Pz. 27)
  3. Herr Wetekam (Pz. 63)

Vielen Dank an alle, die sich zur Wahl gestellt haben und Danke an alle, die Stimmen abgegeben haben! Der KGV Am Dachsberg e. V. ist nun wieder beschlussfähig!

Der Vorstand

Einladung zum Sommerfest

Liebe Gartenfreunde,

wir laden euch recht herzlich zum diesjährigen Sommerfest des KGV Am Dachsberg e. V. ein. Dieses findet am Samstag, den 1. Juli 2023 ab 16 Uhr auf dem großen Parkplatz statt. Jeder bringt bitte eigenes Geschirr und Besteck mit. Außerdem bitten wir jede:n Gartenfreund:in, etwas zum Buffett beizusteuern. Auch über helfende Hände freuen wir uns ab 15 Uhr.

Der Vorstand

Angebot eines Erste Hilfe Kurses am Kind (Auffrischung Erster Hilfe am Erwachsenen inklusive)

Liebe Gartenfreunde,

David aus Parz. 44 ist gelernter Kinderkrankenpfleger und möchte deshalb einen Erste Hilfe Kurs am Kind anbieten. Angedacht ist der 26.08.2023 von 9 bis 12 Uhr (Ort ist noch zu klären). Bei Interesse bitte per Mail an zweitervorstand@kgv-dachsberg.de.

Themen: Notfälle bei Kindern

  • Allergische Reaktionen
  • Ertrinken
  • Verbrennungen/Verbrühungen
  • Knochenbrüche
  • Krampfanfälle
  • Atemstillstand
  • Herz-Kreislauf-Versagen
  • Reanimationsschulung an Baby-Puppe uvm.

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 01.07.2023 um 10 Uhr im Jugend- und Vereinshaus in Bad Saarow, Pieskower Straße

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Begrüßung der Mitglieder, Vorschlag des Versammlungsleiters und Abstimmung (Vorsitzende)
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestimmung der Zähler (Versammlungsleiter)
  3. Verlesen der Tagesordnung mit möglicher Änderungen, es liegen 5 Anträge vor > siehe Anlage Beschlussvorlage (Versammlungsleiter)
  4. Abstimmung zur Tagesordnung (Versammlungsleiter)
  5. Bericht zum Jahresabschluss Finanzen 2022 (Schatzmeisterin)
  6. Bericht der Revisionskommission zu den Finanzen 2022 (Revisionskommission)
  7. Tätigkeitsbericht des Vorstandes 2022 (Vorsitzende)
  8. Aussprache zu den Berichten (Finanzbericht, Revisionsbericht und Tätigkeitsbericht) (Versammlungsleiter)
  9. Beschlussfassungen (Satzungsänderungen, Entlastung des Vorstandes für 2022, Anträge zur Änderung der Gartenordnung und Abstimmungen (Versammlungsleiter)
  10. Pause – 10 min (Versammlungsleiter)
  11. Vorschlag der Wahlkommission und Abstimmung (Versammlungsleiter)
  12. Informationen an die Mitglieder und Anfrage der Mitglieder an den Vorstand sowie die Bekanntgabe der Kandidaten (Vorsitzende)
  13. Neu- bzw. Nachwahlen zum Vorstand und der Revisionskommission (Wahlleiter)
  14. Schlusswort 

Annekathrin Grüneberg – 1.Vorsitzende

Termine Grubenentleerungen 2023

  • Meldungen für die Grubenentleerung formlos mit Name, Parzellennummer und Abfuhrdatum bitte an: abwasser@kgv-dachsberg.de oder in den Briefkasten einwerfen.

19.04.23 – GrubenentleerungMeldung bis 09.04.23 – 16.00 Uhr

17.05.23 – GrubenentleerungMeldung bis 07.05.23 -16.00 Uhr

14.06.23 – GrubenentleerungMeldung bis 04.06.23 – 16.00 Uhr

12.07.23 – GrubenentleerungMeldung bis 02.07.23 – 16.00 Uhr

09.08.23 – GrubenentleerungMeldung bis 31.07.23 – 16.00 Uhr

06.09.23 – GrubenentleerungMeldung bis 28.08.23 – 16.00 Uhr

04.10.23 – GrubenentleerungMeldung bis 25.09.23 – 16.00 Uhr

Neuer Vorstand

Liebe Gartenfreunde,

auf unserer gestern stattgefundenen Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vorstand gewählt:

1. Vorsitzende – Annekathrin Grüneberg (Parzelle 49)

Stellvertreter – Sven Asbach (Parzelle 71)

Schatzmeisterin – Karolina Wnuk (Parzelle 66)

Öffentlichkeitsarbeit/Schriftführerin – Karolin Gensicke (Parzelle 16)

Herzlichen Glückwunsch

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 26.06.2022 um 11.00 Uhr im Jugend- und Vereinshaus in Bad Saarow, Pieskower Str.

Tagesordnung

  • Eröffnung der Mitgliederversammlung und Begrüßung der Mitglieder, Vorschlag des Versammlungsleiters und Abstimmung – (Vorsitzende)
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestimmung der Zähler – (Versammlungsleiter)
  • Verlesen der Tagesordnung mit möglicher Änderungen – (Versammlungsleiter)
  • Abstimmung zur Tagesordnung – (Versammlungsleiter)
  • Bericht zum Jahresabschluss Finanzen 2021 – (Schatzmeister)
  • Bericht der Revisionskommission zu den Finanzen 2021 – (Revisionskommission)
  • Tätigkeitsbericht des Vorstandes 2021 – (Vorsitzende)
  • Aussprache zu den Berichten (Finanzbericht, Revisionsbericht und Tätigkeitsbericht) – (Versammlungsleiter)
  • Beschlussfassungen (Satzungsänderungen, Entlastung des Vorstandes für 2021, Umlage, Sonstiges) und Abstimmungen – (Versammlungsleiter)
  • Pause –  10 min – (Versammlungsleiter)
  • Vorschlag der Wahlkommission und Abstimmung – (Versammlungsleiter)
  • Informationen an die Mitglieder und Anfrage der Mitglieder an den Vorstand sowie die Bekanntgabe der Kandidaten – (Vorsitzende)
  • Neu- bzw. Nachwahlen zum Vorstand und der Revisionskommission – (Wahlleiter)
  • Schlusswort

Der Vorstand

Nachbegehung zur kleingärtnerischen Nutzung und Pflanzentausch

Am 21.05.2022 fand die Nachbegehung mit dem Regionalverband der Gartenfreunde zur kleingärtnerischen Nutzung statt. Leider mussten wir feststellen, das es einige Gartenfreunde trotz Aufforderung nicht geschafft haben ihren Garten entsprechend des Bundeskleingartengesetzes in Ordnung zu bringen.

Es gab mehrere Beanstandungen – diese Gartenfreunde erhalten in den nächsten Tagen eine Ermahnung mit einen neuen Termin zu Abarbeitung der Mängel. Sollte dieser Termin untätig verstreichen, wird durch den Regionalverband eine Abmahnung ausgesprochen und das kann auch eine Kündigung des Pachtvertrages nach sich ziehen.

Jedem Pächter muss bewusst sein, das mindestens ein Drittel der Gartenfläche für die Erzeugung von Obst, Gemüse und Kräutern genutzt werden. Dabei ist es wichtig, dass eine Vielfalt von verschiedenen Gartenbauerzeugnissen besteht. Dauer- und Monokulturen sind ebenso nicht ausreichend, wie auch nicht der alleinige Anbau von Obstbäumen und Beerensträuchern auf einer Wiese. Zur Charakteristik des Kleingartens gehören Beetflächen mit wechselnden Kulturen.

Pflanzentausch

Wir bedanken und bei der Parzelle 71 (Sven) für die erneute Durchführung des Pflanzentausches. Es gab viele Interessenten und es wurde fleißig getauscht oder verschenkt.

Reparatur an der Wasserleitung

Am 14.05.2022 wird kurzzeitig zwischen 08.00 Uhr bzw. 09.00 Uhr das Wasser abgestellt – Bitte vormerken!

Pflanzentauschbörse

Am 21.05.2022 findet von 11 bis 15 Uhr auf dem Parkplatz in Eigenregie der Parzelle 71 die nächste Pflanzentauschbörse statt.

Begehung zur kleingärtnerischen Nutzung

Am gleichen Tag findet auch die Nachbegehung der bemängelten Parzellen aus 2021 statt.

Ausfall der Jahreshauptversammlung

Auf Grund der aktuellen Corona Verordnung und dem weiteren Anstieg der Zahlen muss unsere Jahreshauptversammlung leider ausfallen. Der neue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Hinweis: Denkt bitte an Eure Zahlerstände – Abgabetermin 07.11.2020 – in den Briefkasten unter dem Schaukasten oder per Email an vorstand@kgv-dachsberg.de und das am 23.10.2020 11.00 Uhr das Wasser abgestellt wird.

Aktuelle Verordnung

Jahreshauptversammlung 2020

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 07.11.2020 um 11.00 Uhr im Bahnhofshotel „Die Bühne“ in Bad Saarow

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Begrüßung der Mitglieder, Vorschlag des Versammlungsleiters und Abstimmung (Vorsitzende)
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestimmung der Zähler (Versammlungsleiter)
  3. Verlesen der Tagesordnung und möglicher Änderungen (Versammlungsleiter)
  4. Abstimmung zur Tagesordnung (Versammlungsleiter)
  5. Auszeichnung „Schöner Garten“ 2020
  6. Bericht zum Jahresabschluss Finanzen 2019 (Schatzmeister)
  7. Bericht der Revisionskommission zu den Finanzen (Revisionskommission)
  8. Tätigkeitsbericht des Vorstandes (Vorsitzende)
  9. Aussprache zu den Berichten (Finanzbericht, Revisionsbericht und Tätigkeitsbericht) (Versammlungsleiter)
  10. Beschlussfassungen (Satzungsänderungen, Entlastung HHJahr 2019, Umlage, Parzelle 39, Sonstiges) und Abstimmungen (Versammlungsleiter)
  11. Informationen an die Mitglieder und Anfrage der Mitglieder an den Vorstand (Vorsitzende)
  12. Pause –  10 min
  13. Vorschlag der Wahlkommission und Abstimmung (Versammlungsleiter)
  14. Entlastung von Vorstand und Revisionskommission (Wahlleiter)
  15. Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission (Wahlleiter)
  16. Schlusswort

Sehr geehrte Gartenfreunde,

In den nächsten Tagen bekommt Ihr Eure Einladung zur Jahreshauptversammlung. Leider können wir jetzt noch nicht absehen, ob die Versammlung Corona bedingt überhaupt stattfinden kann. Wir werden die Information dazu im Schaukasten, auf der Internetseite und in der WhatsApp – Gruppe drei Tage (04.11.2020) vorher bekanntgeben.

Baumschnittseminar

Heute wurde durch den Gartenfachberater des Regionalverbandes der Gartenfreunde e.V. Fürstenwalde Gartenfreund Koebcke ein Baumschnittseminar auf der Parzelle 71 durchgeführt. Es wurden viele Fragen gestellt und Gartenfreund Koebcke beantwortete mit Geduld jede Frage.

So sieht es aus, wenn mit Mut der Baum geschnitten wird.

Vielen Dank

Der schönste Garten 2020

Liebe Gartenfreunde,

Der Wettbewerb ist entschieden (Corona bedingt hat der Vorstand allein ausgezählt) und es haben sich 32 Parzellen beteiligt.

Hier die Sieger:

  1. Parzelle 5
  2. Parzelle 37
  3. Parzelle 44

… weitere Platzierungen: 20, 29, 51, 63, 18, 30, 42, 45, 48, 53, 70, 65, 38

Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmern und vielen Dank für das Punkten. Die Übergabe des Preises für die ersten drei Plätze erfolgt auf der Jahreshauptversammlung am 07.11.2020.

Der Vorstand

2. Corona Update + Aktuelles

Liebe Gartenfreunde,

nachdem nun mit Wirkung vom 15.06.2020 weitere Lockerungen erlassen wurden, haben wir mit einzelnen Arbeitseinsätzen (mit 5-6 Personen) begonnen.

Wir hatten in der KGV – WhatsApp – Gruppe kurzfristig dazu aufgerufen und nach Bestätigung konnten die Gartenfreunde an den Einsätzen teilnehmen. Dieses werden wir erst einmal so beibehalten und hoffen das wir im Herbst wieder einen Arbeitseinsatz für alle machen können.

Mit der jährliche Begehung zur kleingärtnerischen Nutzung wurde begonnen und bei einigen Gärten haben wir uns Hilfe bei der Begutachtung vom Regionalverband – Herr Koebcke geholt. Die vollständige Information bekommt jeder Gartenfreund nach Abschluss aller Besichtigungen.

Der RBB war in unserer Kleingartenanlage, wer den Beitrag sehen möchte hier.

Im Nachgang zur Sendung kam es zu vielen Anfragen und Hinweisen. Einer Sticht ganz besonders heraus: „Das wilde Gartenblog“.

Corona Update

Weitere Lockerungen erfolgen in Brandenburg konsequent – aber Schritt für Schritt. Die Abstands- und Hygieneregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften bleibt bestehen.

Kontaktbeschränkungen

Erlaubt: Öffentliche Orte wie Wege, Straßen, Plätze und Parks dürfen auch ohne „triftigen Grund“ betreten werden. Zudem ist ab 28. Mai der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen möglich. Nach wie vor dürfen sich zwei Haushalte – unabhängig von der Personenzahl – gemeinsam drinnen oder im öffentlichen Raum aufhalten, auch wenn sie aus verschiedenen Bundesländern kommen. Als Haushalt gelten Lebenspartnerinnen und -partner sowie Kinder, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, und Wohngemeinschaften.

Kinder dürfen beispielsweise im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Betreuung von einer haushaltsfremden Person beaufsichtigt werden. Zudem sind Spielplätze wieder geöffnet. Für Selbsterntende auf Gemüse- und Obstfeldern gilt eine Personenbeschränkung von 20 Teilnehmern.

Nicht erlaubt: Abgesehen von der Haushalte-Regelung oder der neuen Zehn-Personen-Regelung: Zu allen anderen Menschen ist ein Abstand von 1,5 Metern zu wahren. Die Kontaktbeschränkungen wurden deutschlandweit bis 5. Juni verlängert.

Ab Donnerstag, 28. Mai:

Erlaubt sind ab Donnerstag beispielsweise Demonstrationen und Gottesdienste im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern; in geschlossenen Räumen dürfen sich dann 75 Personen gemeinsam aufhalten. Bei privaten Feiern „aus gewichtigem Anlass“, wie zum Beispiel Hochzeiten, sind bis zu 50 Personen zulässig.

Für Feste an Schulen gilt: Unter freiem Himmel sind bis zu 150 Personen erlaubt und in geschlossenen Räumen bis zu 75 Personen. Für Kitas sind nur Veranstaltungen von bis zu 150 Personen im Freien zulässig, große Zusammenkünfte inhäusig bleiben verboten.

Bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht oder ähnlichen Angeboten wird die Teilnehmerbegrenzung von fünf Personen aufgehoben.

Zudem ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen möglich, oder mit Personen aus zwei Haushalten.

Ab Samstag, 6. Juni:

In den nächsten Wochen kommen weitere Lockerungen dazu: Theater, Kinos und Konzerthäuser in Brandenburg können ab 6. Juni wieder öffnen, wie die Landesregierung ankündigte. In Räumen können dann Veranstaltungen mit bis zu 75 Menschen stattfinden, im Freien mit bis zu 150 Menschen. Popkonzerte und Clubs gehören laut Woidke nicht dazu.

Ab Samstag, 13. Juni:

Ab dem 13. Juni dürfen zudem Hallenbäder, Thermen sowie Trockensaunen mit einer Temperatur über 80 Grad wieder öffnen. Aufgüsse sind allerdings nicht gestattet.

Bleibt Gesund!

Informationen zur Lockerung der Corona Maßnahmen der Landesregierung

Liebe Gartenfreunde,

Diese Maßnahmen gelten in Brandenburg ab dem 20. April. Für uns als Verein ändert sich nichts. Zusammenkünfte in Vereinen – sind weiterhin untersagt. Nicht untersagt ist aber der Zutritt zum Vereinsgelände, wenn die Einhaltung der geltenden Abstand- und Hygieneregeln garantiert werden.

Die Anlage betreten sollen nur Pächter und deren mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Haltet die Tore für die Öffentlichkeit verschlossen. Bitte bleibt auf Euren Parzellen und haltet auf den Wegen und Parkplätzen den Sicherheitsabstand ein und achtet auf Eure Kinder und Enkel!

Unseren Arbeitseinsatz am 16. Mai 2020 haben wir abgesagt. Trotzdem stellen wir ab 24. April 2020 einen kleinen Container, der zur Entsorgung von Grünschnitt, aber bitte nur Grünschnitt und keine ganzen Bäume genutzt werden kann.

Der Vorstand appelliert an jede Parzelle in Eigenregie seinen Teil des Weges bzw. bei den Außenparzellen einen Meter vom Zaun statt dessen zu säubern mit der nötigen Abstandsreglung!

Und das Wichtigste zum Schluss – Bleib gesund!

Ostern

Liebe Gartenfreunde,

Der Vorstand wünscht allen Gartenfreunden und Ihren Familien ein Frohes Osterfest und denkt bitte daran wenn Ihr auf Euren Parzellen seit – achtet auf Eure Kinder und haltet Abstand.

Die Situation erfordert es, dass alle Termine bis erst einmal Mitte Mai 2020 abgesagt wurden. Sobald es neue Informationen gibt, werdet Ihr davon in Kenntnis gesetzt.

Das Wasser wurde inzwischen angestellt und jeder kann auf seiner Parzelle werkeln … bei der Begehung in diesem Sommer wird es ja kaum einen Garten geben der nicht in Ordnung ist ….

Denkt daran, das für Baumaßnahmen wie Gewächshäuser, Pergola, Reparaturen an Dächern und ähnliches vor Baubeginn ein Bauantrag eingereicht werden muss – sprecht mit dem Vorstand!

Information des Vorstands

Liebe Gartenfreunde,

AKTUALISIERT

Nach Rücksprache mit den Behörden müssen wir das Wasseranstellen NICHT verschieben. Damit aber alles möglichst reibungslos abläuft, bitten wir Euch, bis zum 3.4.2020 zu prüfen, ob alle Haupthähne auf Euren Parzellen geschlossen sind. Sollte es keine weiteren Einschränkungen seitens der Behörden oder Wetteränderungen geben, kann ab 4.4.2020 13:00 das Wasser genutzt werden. Bitte dreht euren Haupthahn erst um 13:00 auf! Wie jedes Jahr, prüfen wir, ob die Hauptwasserleitung dicht ist. Das können wir nicht, wenn die Haupthähne der Parzellen aufgedreht sind.

Aller weiteren Vereinstermine sind weiterhin abgesagt.

Aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus müssen wir leider das Wasseranstellen verschieben. Einen neuen Termin können wir leider auf Grund der aktuellen Lage noch nicht bekannt geben. Auch alle anderen Termine (u.a. Begehungen) sind erstmal hinfällig- es gibt auch keine Sprechstunde mit dem Vorstand.

Ob man nun noch in den Kleingarten kann, ist zur Zeit noch unklar. Unser Landes- oder Regionalverband der Gartenfreunde hat sich zu aktuellen Lage noch nicht (Stand 23.3.2020) geäußert.

Der Landesverband Baden-Württemberg jedoch hat auf seiner Webseite sehr gute Hinweise zum Verhalten in Kleingartenanlagen gegeben, die allerdings aufgrund der Änderungen vom 22.3.2020 (Kontaktverbot), leider vermutlich auch schon wieder überholt sind:

https://www.gartenfreunde-landesverband-bw.de/

In jedem Fall haben behördliche Anordnungen ausnahmslos Vorrang und sind immer zu beachten!

Solltet Ihr dennoch in den Garten müssen, haltet bitte die Tore für die Öffentlichkeit verschlossen. Auch dürfen aufgrund des Kontaktverbots natürlich keine Feste / Parties auf den Parzellen gefeiert werden. Bitte bleibt auf Euren Parzellen und haltet auf den Wegen und Parkplätzen den Sicherheitsabstand ein.

Die Anlage betreten sollten nur noch Pächter und deren mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

Und das Allerwichtigste:

Bitte bleibt alle gesund und nach Möglichkeit, zu Hause – oder auf Eurer Parzelle!

Neues Gartenjahr

Liebe Gartenfreunde,

bald geht es wieder los … manch einer kann es schon nicht mehr erwarten das die Sonne höher steht und das Wasser angestellt wird. Im Moment ist es vorgesehen am 04. April 2020 das Wasser anzustellen – je nach Wetterlage.

Was kann ich noch im März erledigen? z. B. den Obstbaumschnitt

Der winterliche Obstbaumschnitt wird im März zu Ende gebracht. Dabei werden alle kranken und abgestorbenen Triebe bis ins gesunde Holz zurückgeschnitten. Dieses ist die wichtigste Maßnahme zur Gesunderhaltung der Obstgehölze und ausschlaggebend für einen guten Ertrag!

Ein häufiger Fehler ist das zu starke Nachschneiden bei jungen Bäumen, die im Vorjahr ein unerwünscht starkes Triebwachstum zeigten und keine Früchte trugen. Dies ist aber meist auf einen zu starken Schnitt im Vorjahr zurückzuführen. Jeder weitere Schnitt regt aber wiederum das Triebwachstum an und schiebt damit auch den Ertragsbeginn weiter hinaus oder verringert den Ertrag. Solche Bäume sollten statt dessen sparsam geschnitten werden. Nur Konkurrenztriebe und nach innen wachsende Triebe werden herausgenommen. Ansonsten sollte man den Baum zur Ruhe kommen lassen. Zur Verminderung des Triebwachstums und Anregung zur Blütenbildung können die Langtriebe in die Waagerechte gebunden werden.

Jahreshauptversammlung

Liebe Gartenfreunde!                

Auf Grund von Krankheit und einer REHA-Maßnahme muss die Jahreshauptversammlung einschließlich des Sommerfestes leider ausfallen.

Die Jahreshauptversammlung wird zu einem späteren Termin stattfinden. Die Bekanntgabe des neuen Termins erfolgt satzungsgemäß im Schaukasten.

Barbara Volk

Termine 2019 zur Abwasserentsorgung und die geänderte Gebührensatzung

Termine zur Abfuhr 2019

24.04.2019, 22.05.2019, 19.06.2019, 17.07.2019, 14.08.2019, 11.09.2019 und 09.10.2019

Gebühren

Auf der Internetseite des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Scharmützelsee/Storkow/Mark“ wurde die Gebührensatzung im Dezember aktualisiert, beschlossenund zum 01.01.2019 ist Sie in Kraft getreten.

Der § 4 regelt die Mengengebührensätze je m³ – 6,84 € und im § 5 werden im Absatz 1 bis 4 die Gebührenzuschläge geregelt.

Absatz 1 – In der Mengengebühr für die Entleerung der Grundstücksent-wässerungsanlagen sind die Kosten für die Verwendung eines Schlauchs von 15,00 m Länge enthalten. Wird für die Entleerung die Verlegung eines Schlauches von mehr als 15,00 m Länge erforderlich, so ist für jeden angefangenen Meter ein Zuschlag von 0,60 € vom Gebührenpflichtigen zu zahlen.

Absatz 2 – Für eine Leerfahrt, die der Gebührenpflichtige zu vertreten hat, sind 29,95 € von diesem zu zahlen.

Absatz 3 – Wird eine Notentsorgung gem. § 12 Abs. 2 der Fäkalienentsorgungssatzung der Fäkalienmengen erforderlich, so werden hierfür zusätzliche Kosten erhoben. Die Zuschläge betragen bei einer a) Notentsorgung außerhalb der Regelarbeitszeit von Montag bis Samstag von 22:00 – 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: 270,63 € und b) Notentsorgung innerhalb der Regelarbeitszeit von Montag bis Samstag von 6:00 – 22:00 Uhr: 160,65 €.

Absatz 4 – Für den Einsatz eines Kleinfahrzeuges zu Entleerungen, welche mit einem Fahrzeug > 7,5 Tonnen nicht angefahren werden können, sind zusätzlich 15,43 € je abgefahrenen m3 von diesem zu zahlen.

Was heißt das für uns?

Bei Abfahrt der Sammelgruben mit dem „großen“ Pumpwagen kostet die Abfuhr 6,84 € je m³ und bei der Abfuhr mit dem Multicar werden 6,84 € je m³ + 15,43 € je abgefahrenem m³ fällig. Für Leerfahrten – wenn das Tor geschlossen ist werden 29,95 € fällig und für Schlauchlängen über 15 m werden je angefangenen Meter 0,60 €.

Die Preise sind gegenüber 2018 gleich geblieben.

Beginn des neuen Gartenjahres

Liebe Gatenfreunde,

am 30. März wird das Wasser angestellt und damit das neue Gartenjahr eröffnet. Bitte denkt daran, dass erst ab 13.00 Uhr Wasser abgenommen wird, um die Dichtheit der Anlage vorher zu überprüfen. Außerdem kommt unser Schaukasten – generalüberholt – an seinen bestehenden Platz.

Was ist bis jetzt im neuen Jahr passiert:

Abschluss des Haushaltsjahres 2018 und Kontrolle durch unsere Revisionskommission – den genauen Bericht gibt es auf der Mitgliederversammlung.

2. Bauabschnitt für unsere Tore – am 16.03.2019 wurden die alten Tore demontiert und mit dem Bau der neuen Tore begonnen. Leider hat das Wetter nicht mitgespielt und um 17.30 Uhr wurden die Arbeiten abgebrochen. Vielen Dank an die Gartenfreunde die bei der Demontage geholfen haben. Die Restarbeiten werden am 29.03.2019 bei hoffentlich besserem Wetter fertiggestellt.

Arbeitseinsatz 29.09.2018

Vor dem Abschluss des Gartenjahres ging es heute an das Saubermachen der Außenanlagen.

Die Gartenfreunde wurde in mehrere Gruppen eingeteilt, unter anderem für die Begehung des Außenzaunes, Reinigung  der Außenanlagen und Instandhaltung des Zufahrtsweges.

Gleichzeitig wurde der Schaukasten einschließlich Briefkasten abgebaut, um beide einer Schönheitsreparatur zu unterziehen. Sobald beides wieder einsatzfähig ist, kommen sie an Ihren alten Standort.

Durch den Vorstand wurde die Begehung der mangelhaften Parzellen vom Sommer durchgeführt und im Anschluss erfolgte eine Vorstandssitzung. 

Vielen Dank an alle fleißigen Helfer und denkt bitte daran, dass am 27. Oktober 2018 das Wasser abgestellt wird und die Zählerstände abgelesen werden.

Für alle die beim Wasser abstellen nicht anwesend sind – bitte die Zählerstände  (Wasser und Strom) zeitnah zum 27.10.2018 ablesen und mit Zählernummer in den Briefkasten stecken oder per E-Mail an vorstand@kgv-dachsberg.de.

Neue Tore

Am Dienstag ging es los mit dem Einbau der ersten drei Tore. Vorher mussten noch die alten Tore ausgebaut werden – Vielen Dank an die fleißigen Helfer.

Die Tore 1, 3 und 5 wurden gewechselt und die restlichen Arbeiten werden nächste Woche erledigt. Hinweis – die alten Schlüssel passen weiterhin! 

Im Frühjahr erfolgt dann der Tausch der restlichen beiden Tore.

Bitte um Bilder

Der Frühling ist plötzlich da, die Anlage erwacht wieder zum Leben – und unsere Webseite hat davon leider nichts gemerkt. Deshalb würden wir uns freuen, wenn wir aktuelle Bilder aus der Anlage bekommen würden, damit wir ein Bilderalbum erstellen können. Die schönsten Fotos werden dann immer mal wieder als Auflockerung für Artikel genutzt.

Bitte schickt die Fotos an mich (Felix) unter pr@kgv-dachsberg.de

Gebührenänderungen beim Wasserverband und bei der KWU Entsorgung

Liebe Gartenfreunde,

das neue Jahr bringt wieder einige Änderungen in den Satzungen und Gebührenordnungen mit sich und damit leider auch Preiserhöhungen für 2018.

Die 4. Änderung der Fäkaliengebührensatzung des WAV „Scharmützelsee-Storkow/Mark“ tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Folgende Positionen sind betroffen:

  1. Gebührenerhöhung je/m³ Entsorgung von 5,18 € auf 6,84 €
  2. Mehrschlauchlängen über 15 m von 0,12 € auf 0,60 € je Meter
  3. Leerfahrten z.B. wenn das Gartentor verschlossen ist – 29,95 €
  4. Zusatzkosten für eine Notentsorgung wochentags – 160,55 € und Sonn-und Feiertags 270,63 €
  5. Zusatzkosten für den Einsatz des Multicar ja abgefahrende m³ – 15,43 €

Gleichzeitig wurden die Termine für die Abfuhr der Fäkalien – einmal im Monat bekannt gegeben:

25. April, 23. Mai, 20. Juni, 18. Juli, 15. August, 12. September und 10. Oktober 2018.

Der Vorstand hat eine Anfrage gestellt, ob eine Erhöhung der Abfuhrfrequenz möglich ist, leider noch ohne Ergebnis.

Auch die KWU-Entsorgung hat die Gebühren je Parzelle und Monat um 0,02 € auf 0,64 € erhöht.

 

 

Festlegungen Mitgliederversammlung 2017

Beschlussfassungen auf der Jahreshauptversammlung am 02.09.2017

  1. Bau – und Investitionsfond: Die Umlage wird von 50,00 € auf 65,00 € erhöhen – Beschluss: einstimmig
  2. Wege- und Torbau: Der Vorstand wird beauftragt, Angebote einzuholen und dann die entsprechenden Aufträge zu vergeben. Der aktuelle Stand wird jeweils im Schaukasten und auf der Internetseite bekannt gegeben – Beschluss: einstimmig

Jahresausklang

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

das Jahr neigt sich dem Ende, der Kleingarten ruht- die Natur macht Pause – und auch der Vorstand wünscht Allen eine entspannte und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

 

Schenke groß oder klein,
aber immer gediegen.
Wenn die Bedachten die Gabe wiegen,
sei dein Gewissen rein.

Schenke herzlich und frei.
Schenke dabei,
was in dir wohnt
an Meinung, Geschmack und Humor,
so dass die eigene Freude zuvor
dich reichlich belohnt.

Schenke mit Geist ohne List.
Sei eingedenk,
dass dein Geschenk –
Du selber bist.

(Joachim Ringelnatz)

 

 

 

 

 

 

 

Erneuerung unseres Weges

Durch die Unwetter in diesem Sommer hat unsere Zufahrt leider ziemlich gelitten. Der alte Belag aus Rasengittersteinen wurde ausgespült und es drohte Sturzgefahr für Fahrradfahrer und Schäden an den Reifen. Ende November nun hat die Firma Kracht GaLa Bau GmbH mit Split den alten Fahrweg stabilisiert- und wir hoffen, dass dies jetzt wieder für ein paar Jahre Ruhe sorgen wird :-).

Im Frühjahr sollten wir dann bei einem Arbeitseinsatz noch einmal mit einer Rüttelplatte drüber, aber dazu bei Gelegenheit dann mehr.

Jährliche Begehung zur klein­gärtne­rischen Nutzung

Wie in jedem Jahr wurden bis zum Stichtag 1. Juli 2017 alle Parzellen kontrolliert.

Vielen Dank an die Gartenfreunde, die bei der Begehung dabei waren und ihre Freizeit dafür geopfert haben. Erfreulich ist, dass wir im Großen und Ganzen auf einem guten Weg sind und viele Gartenfreunde die Vorschläge zur Verbesserung der Anbaufläche angenommen haben. Leider gab es wieder einige Gartenfreunde, die Ihre Pflichten laut Pachtvertrag, Gartenordnung, Rahmengartenordnung und Satzung nicht nachkommen.

Für alle „alten“ und „neuen“ Gartenfreunde in unserer Kleingartenanlage noch ein paar Hinweise und Erläuterungen:
Als Kleingärtner in einer anerkannten Kleingartenanlage gemäß Bundeskleingartengesetz muss ich zwingend ein Drittel des Gartens in einer Vielfalt von Beetfläche, Obstbäume/Beerensträucher und einer Restfläche über das ganze Jahr bewirtschaften. Von diesem Drittel sind mindestens 70% der Fläche für den Gemüseanbau einschl. Restfläche zu nutzen und die übrigen 30 % können durch Obstbaum- und Beerenstrauch Anpflanzung genutzt werden.

Als Beetfläche gilt der Anbau von Kräutern, Erdbeeren, Rhabarber, Tomaten, Gurken, Bohnen, Erbsen, Weißkohl, Rotkohl, Blumenkohl, Brokkoli, Kohlrabi, Grünkohl, Zwiebel, Kartoffeln, Mangold, Sellerie, Radieschen, Rettich, Rote Beete, Speisemöhren, Porree, Zucchini, Aubergine usw. auf Beeten bzw. in Hochbeeten als Sonderform.

Die Obstbäume (Apfel, Birne, Pflaume usw. ) sollten als Niederstamm bzw. Viertelstamm gepflanzt und jedes Jahr außerhalb der Vegetationszeit (außer Kirschen, diese werden nach der Ernte beschnitten damit sie neues Fruchtholz treiben) beschnitten werden. Unter Beerensträucher sind u.a. Johannisbeeren, Jostabeeren oder Stachelbeeren zu verstehen, sowie Rankgewächse wie Wein, Brombeeren, Kiwi usw..

Die Restfläche der Drittelung beinhaltet  z. B. ein Gewächshaus oder Frühbeet und Kompostanlage.

Wichtig wäre auch, dass in einen Kleingarten keine Laub- und Nadelgehölze, also z.B. Fichten, Kiefern und Birken gehören.  Es sind außerdem nur niedrige bzw. halbhohe Ziersträucher, die nicht als Wirtspflanzen für Schädlinge und Krankheiten bekannt sind erlaubt- und das nur zu einer max. Höhe von 2,50 m. Hier eine Auswahl der Wirtspflanzen für Pflanzenkrankheiten an Obstgehölzen, die nicht im Kleingarten gepflanzt werden sollten: Weißdorn, Feuerdorn, Schlehe, Rote Heckenkirsche, Gemeiner Bocksdorm, Sadebaum, Wacholder, Weißklee, Hopfenklee, Hahnenfußarten, Steinklee usw..

Unstimmigkeiten gab es auch bei der Errechnung der einzelnen Flächen bzw. bei der Höhen der Hecken und dem Sichtschutz für genehmigte Freisitze.

Obstbäume:

Zu angepflanzten Obstbäumen sind folgende Flächengrößen des Kronenkörpers als Obstanbau zur Drittelung anzurechnen (nur anwendbar bei Obstbäumen mit Baumscheiben auf Rasenflächen ). Bei der Quadratmeterbestimmung wird von einem gepflegten typischen Baumkronenkörper des Obstbaumes ausgegangen. Ungepflegten und dem Selbstlauf überlassenen Obstbäumen ist ein Durchmesser anzusetzen, als wenn der Obstbaum beschnitten wäre.

  • Durchmesser des Kronenkörpers bis 1 m – anerkannte Fläche als Anbau = 1 m²
  • Durchmesser des Kronenkörpers über 1 m bis 2 m – anerkannte Fläche als Anbau = 3 m²
  • Durchmesser des Kronenkörpers über 2 m – anerkannte Fläche als Anbau = 7 m²

Beerensträucher:

  • Für Säulen- oder Spindelobstbäume pro Obstbaum – anerkannte Fläche als Anbau = 0,5 m²
  • Für Spalierobst auf den laufenden Meter – anerkannte Fläche als Anbau = 0,5 m²
  • Für Beerenstrauch (Busch und Hochstamm) – anerkannte Fläche als Anbau = 0,5 m²

Hecken:

  • Sichtschutz des genehmigten Freisitzes auf eine maximale Länge von 6 m eine Höhe von 1,60 m
  • zum Nachbarn 1,40 m
  • zum Weg innerhalb der Kleingartenanlage 1,40 m
  • Außenanlage 2,20 m

Ich wünsche allen Gartenfreunden eine schöne Saison und ein gute Ernte und wir sehen uns zum Sommerfest.